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Der BGH hat im Juli entschieden: Wer sich bei einer Online-Partnerbörse anmeldet, muss auch online kündigen können - nun liegt dazu die schriftliche Urteilsbegründung vor.

Partnerbörsen im Internet müssen ihren Kunden auch die Kündigung online ermöglichen: Eine Klausel, die dazu nur Brief oder Fax erlaubt, benachteiligt die Verbraucher unangemessen. Denn: Es geht nicht, dass ein Dienst - bei dem von der Anmeldung bis zur Partnervermittlung alles rein online läuft, keine elektronische Kündigungsmöglichkeit anbietet. Für Verbraucher berge dies die Gefahr, dass sie gegen ihren Willen weiter für den Dienst zahlen.

Eine Kündigung per E-Mail ist Sicherheitsgründen bei den meisten Anbieter weiterhin nicht möglich - und das ist auch sinnvoll. Zum 1. Oktober soll eineGesetzesänderung mehr Klarheit schaffen: Dann soll im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Rede von Textform sein und nicht mehr von Schriftform. Dies könnte auch die Kündigung per E-Mail ermöglichen.

 

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